UG selbst gründen – meine Erfahrung und Kosten (inkl. Anleitung & Vorlagen)

LESEZEIT 7 MIN

Vor ein paar Monaten stand ich vor der Aufgabe, eine eigene UG zu gründen. Und das, ohne echte Vorerfahrung und ohne genau zu wissen, was mich erwartet.

Mein Fazit bis hier hin: Eine UG selbst zu gründen ist dann doch einfacher und günstiger als man denkt – wenn man zumindest grob weiß, worauf zu achten ist.

Soviel vorweg. Im Internet gibt es wirklich viele nützliche Seiten zu „wie gründe ich eine UG / GmbH“. Diese habe ich auch als Grundlage für meine persönliche Checkliste genutzt. So gut diese aber auch sind, es fehlte mir irgendwie immer die Sicht desjenigen, der das Ganze umsetzen möchte.

Es liegt für mich ein großer Unterschied zwischen dem, der eine gute Zusammenfassung schreibt und dem, der tatsächlich eine Gesellschaft selbst gründen musste.

Da ich Ende letzten Jahres eine eigene UG gründen wollte (sie ist zukünftig Teil meiner Vermögensstufe 4 – Risikobeteiligungen) und vorher nie persönlich damit zu tun hatte, habe ich mir gedacht, dass ich genau deswegen meine Erfahrung hier mit Dir teile.

Vielleicht bist Du ja gerade in einer ähnlichen Situation und kannst meine Erfahrung und Vorlagen gut gebrauchen.

In Kurz

Eine UG – ausgeschrieben “Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)” – ist eine Art Einstiegsform einer GmbH. Oft wird diese auch Mini-GmbH genannt. Rechtlich gesehen ist sie nämlich im Groben und Ganzen das Gleiche, nur kann das Stammkapital bereits 1€ statt der €25.000 betragen und eine UG lässt sich in der Regel auch um Einiges günstiger gründen.

Ich selbst brauchte eine solche Kapitalgesellschaft, um hauptsächlich Beteiligungen an anderen Kapitalgesellschaften erwerben und daraus entstehendes Vermögen verwalten zu können. Für mich hatte diese Form rechtliche als auch steuerliche Vorteile gegenüber anderen Varianten wie z.B. das Halten im Privatvermögen.

Nachdem die Wahl auf eine UG gefallen war, ging es los mit der Gründung. An allen Stellen gab es viele Lessons Learned, die ich mit Dir nun teilen möchte.

Im Groben umfasste die Gründung die folgenden 10 Schritte:

1. Das Wofür klären
2. Firmenname prüfen
3. Firmensatzung vorbereiten
4. Notartermin vereinbaren
5. Firmengründung beurkunden lassen
6. Geschäftskonto eröffnen
7. Stammkapital einzahlen und nachweisen
8. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen
9. Gewerbe anmelden
10. Rechnungen bezahlen


An dieser Stelle vorab der ausdrückliche Hinweis: Ich bin kein Experte in diesem Feld und beschreibe hier lediglich meine eigenen Erfahrungen. Solltest Du also mit dem Gedanken spielen, eine Gesellschaft gründen zu wollen, dann lasse Dich vorher von einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt beraten – erst recht dann, wenn Dein Fall komplizierter ist als meiner oder Du noch nicht genau wissen solltest, ob eine UG/GmbH überhaupt das richtige Vehikel für Dich ist.


1. Das Wofür klären

Eine UG oder welche Form einer Gesellschaft auch immer gründet man nicht einfach so aus Spaß an der Sache – zumindest ich nicht. 😀

Am Anfang steht also die Kernfrage, was ist der Zweck und welches Vehikel kommt dafür am meisten in Frage. Welche (gewerbliche) Tätigkeit soll damit abgedeckt werden? Um wie viel Kapital und Umsatz geht es? Muss es unbedingt eine Kapitalgesellschaft sein? Möchte ich vielleicht eine Geschäftsidee erstmal nur testen?

Wenn Du Dir nicht genau sicher bist, und erst recht dann, wenn Dein Fall etwas komplizierter ist (z.B. mehrere Gesellschafter, komplexe Gewinnverteilung, genehmigungspflichtiges Gewerbe etc.), dann lass Dich von einem erfahrenen Steuerberater und Rechtsanwalt beraten!

Es wird sicherlich etwas kosten, einen solchen Rat einzuholen, aber Dir im Nachhinein so viel mehr Geld sparen. Denn eine falsche Entscheidung zu Beginn kann teuer werden.

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2. Firmennamen prüfen

Nachdem für mich klar war, dass in meinem Fall eine UG die beste Wahl ist, ging es weiter mit der Namensfindung.

Ich bin ja irgendwie auch noch immer Perfektionist, aber nach dem perfekten Namen zu suchen hatte ich mir dann doch ausgeredet. Schließlich ist das nur der rechtliche Name des Unternehmens. Der Name der Unternehmung, Beratung, des Online-Shops, etc. kann dann immer noch frei gewählt werden.

In beiden Fällen sollte der Name aber im Idealfall nicht bereits schon verwendet sein und auch nicht gegen etwaige Markenrechte verstoßen. Für die Recherche hilft:

a) einfach mal googlen

Für den von mir gewählten Firmennamen war die Wahrscheinlichkeit, dass ich einen geschützten Namen verwende, sehr gering. Dieser ist dafür zu simpel und langweilig. Ich habe dennoch mal gegoogelt, was raus kommt, wenn ich nach meinem gewünschten Firmennamen suche.

Sollte hier das eine oder andere bekannte Unternehmen oder Marke mit dem selben Namen auftauchen, dann empfiehlt es sich sicherlich einen anderen Namen zu wählen.

b) die IHK fragen

Sobald ich mir sicher war, habe ich noch eine Schleife bei der IHK gedreht. Nachdem ich herausgefunden habe, welche IHK für mich zuständig sein wird (das findest du hier auf der Seite der IHK heraus) und ich nach einem kurzen Telefonat erfahren habe, wer der richtige Ansprechpartner wäre, habe ich die folgende E-Mail verschickt:

Betreff: Anfrage zur Firmierung (Namensprüfung)

Sehr geehrte(r) Frau/Herr ___ ,

hiermit bitte ich Sie um eine Bestätigung, dass aus Sicht der IHK keine firmenrechtlichen Bedenken gegen die Verwendung des folgenden Firmennamens für die Neugründung einer Kapitalgesellschaft besteht.

Wunschfirmierung: ___ UG (haftungsbeschränkt)
Sitz der Gesellschaft: ___
Gegenstand des Unternehmens: ___

Für eine kurze Bestätigung wäre ich Ihnen sehr verbunden.

Mit freundlichen Grüßen

[DEIN NAME]

Eine neue Gesellschaft zu beurkunden, ohne das grüne Licht der zuständigen IHK erhalten zu haben, würde ich nicht empfehlen. Es sollte in der Regel auch nur 1-2 Tage dauern, bis man eine Antwort hat.

c) Rechtliche Beratung einholen

Die IHK wird in ihrer Antwort wahrscheinlich darauf verweisen, dass ihre Freigabe „keine Prüfung in marken-, namens-, oder wettbewerbsrechtlicher Hinsicht umfasst“.

Da dies in meinem Fall nicht relevant war, war für mich der Firmenname beschlossen.

Solltest Du Dir jedoch einen bestimmten Namen überlegt haben, der durchaus das Potential hat, in irgendeiner Art und Weise geschützt zu sein, dann lohnt sich hier eine rechtliche Beratung – sofern Du auf den Namen auf Teufel komm raus nicht verzichten möchtest! 😀

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3. Firmensatzung vorbereiten

Jede Kapitalgesellschaft benötigt eine Satzung oder auch Gesellschaftsvertrag genannt. Diese regelt nämlich die rechtlichen Grundlagen der Gesellschaft, insbesondere Themen wie die Eigentumsverhältnisse/ Gesellschafter, das Stammkapital, ggf. auch Geschäftsführer, uvm.

Normalerweise wird dieser von einem Rechtsanwalt auf die jeweiligen Bedürfnisse der Gesellschaft und dazugehörigen Gesellschafter zugeschnitten.

Wenn man, wie in meinem Fall, nur mit einem Gesellschafter zu tun hat und auf Details verzichten kann, kann man auf die günstigere Variante „Gründung per Musterprotokoll“ zurückgreifen.

Der Inhalt einer solchen Satzung ist gesetzlich vorgegeben, d.h. man darf von ihr nicht abweichen. Sie enthält jedoch all das, was wichtig ist für die Gründung einer einfachen UG und ist durch diesen Muster-Charakter auch günstiger als ein individuell gestalteter Gesellschaftsvertrag vom Anwalt. Die Benennung des Geschäftsführers ist dabei bereits ebenfalls enthalten.

Das Musterprotokoll kannst Du hier herunterladen: Bundesamt für Justiz

Auch wenn du mit mehreren Gesellschaftern gründen möchtest, kannst du das Musterprotokoll für bis zu 3 Gesellschafter verwenden. Dieses findest du auf Seite 2 des verlinkten Musterprotokolls.

Bevor Du auf den Notar zugehst, solltest Du Dir in jedem Fall (egal ob Musterprotokoll oder Individuallösung) Gedanken zu den folgenden Punkten machen:

  • Wer soll Gesellschafter werden (und wie verteilen sich die Anteile)?
  • Wie hoch soll das Stammkapital sein?
  • Wie soll die Gesellschaft heißen?
  • Wo hat die Gesellschaft ihren Sitz?
  • Was ist der Unternehmensgegenstand der Gesellschaft?
  • Wer soll Geschäftsführer der Gesellschaft werden?

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4. Notartermin vereinbaren

Sobald ich alle Informationen und Angaben notiert hatte, ging es ab zum Notar. Ich selbst hatte das Glück, dass ich einen Notar persönlich kannte, sodass die Wahl schnell getroffen war.

Solltest Du keinen kennen, dann empfiehlt es sich bei Bekannten nachzufragen oder einfach mal zu googlen. Notare sind angewiesen, nach gesetzlich vorgegebenen Kostensätzen abzurechnen, sodass es grds. keine großen Kostenunterschiede geben sollte.

Sobald Du jemanden hast, braucht der Notar in jedem Fall die folgenden Angaben. Hier eine kurze E-Mail Vorlage, die ich in der Form selbst verwendet habe.

Liebe(r) Frau/Herr ___ ,

bitte finden Sie nachfolgend alle wesentlichen Angaben zur Gründung einer Ein-Personen UG (haftungsbeschränkt). Für die Gründung bitte ich Sie das Musterprotokoll gem. § 2 Abs. 1a GmbHG zu verwenden.

Eine Kopie meines Personalausweises finden Sie anbei.

Name der Gesellschaft: ___ UG (haftungsbeschränkt)
Anschrift der Gesellschaft: ___
Sitz der Gesellschaft: ___
Alleiniger Gesellschafter u. Geschäftsführer: ___
Stammkapital: ___
Wirtschaftsjahr der Gesellschaft: ___
Gegenstand des Unternehmens: ___

Mit freundlichen Grüßen

[DEIN NAME]

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5. Firmengründung beurkunden lassen

Sobald ich einen Notartermin vereinbart und der Notar alle Informationen zur Verfügung hatte, lief die Beurkundung wirklich schnell. Ich habe keine 30 Minuten gebraucht.

Wichtig, den Personalausweis nicht vergessen!

Während der Beurkundung wird der Gesellschaftsvertrag bzw. das vom Notar ausgefüllte Musterprotokoll vorgelesen, eine Unterschrift gesetzt und das war’s.

Ebenfalls vorgelesen und unterschrieben wird die Anmeldung im Handelsregister. Diese verwahrt der Notar jedoch bei sich, bis er die Bestätigung für die Einzahlung des Stammkapitals hat.

Wirklich unspektakulär, um ehrlich zu sein. Zur Feier des Tages gab es jedoch sehr leckere Kekse, danke lieber Herr Notar ☺

PS: Bis zur Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister gilt die Gesellschaft als noch in Gründung (Namenszusatz „i.Gr.“). Für Geschäfte, die im Namen der Gesellschaft in dieser Zeit abgewickelt werden, haften die Gesellschafter unbegrenzt, also Vorsicht.

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6. Geschäftskonto eröffnen

Noch am selben Tag der Beurkundung habe ich das Geschäftskonto eröffnet. Dank Video-Identifizierung geht das heutzutage auch sehr schnell.

Ich hatte mich seiner Zeit für das kostenlose Geschäftskonto der Fidor Bank entschieden und bin soweit auch zufrieden.

Hätte ich damals noch mal die Wahl gehabt, würde ich heute wahrscheinlich PENTA nehmen. Das Konto ist ebenfalls kostenlos, wirkt aber digitaler, damit also auch schneller und moderner.

UPDATE: Ab dem 01. November 2019 ist ein Geschäftskonto bei der Fidor Bank leider kostenpflichtig und kostet €5 pro Monat. Erst ab der 11. Transaktion je Monat wird es wieder kostenlos. Sehr Schade, aber das bedeutet für mich, dass ich zu PENTA umziehen werde.

Bei anderen „Geschäftskonten“ muss man genauer lesen. N26 bietet z.B. ebenfalls eines an, aber es richtet sich (ausschließlich!?) an Freiberufler und Einzelunternehmer und nicht Kapitalgesellschaften.

Andere Konten wiederum können über die Zeit teuer werden, wenn man nicht aufpasst.

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7. Stammkapital einzahlen und nachweisen

Sobald das Konto stand und ich meine IBAN erhalten hatte, habe ich als Gesellschafter meiner UG i.Gr. sofort das Stammkapital i.H.v. €500 überwiesen.

Bereits am nächsten Tag war das Stammkapital voll eingezahlt und ich musste nur noch einen Kontoauszug an den Notar senden, damit dieser die Handelsregister-Anmeldung an das zuständige Amtsgericht verschicken konnte.

Die Eintragung ins Handelsregister, nachdem ich das Stammkapital nachgewiesen habe, dauerte etwa 1 Woche.

PS: Auch für die Bank gilt die Gesellschaft für eine Zeit lang als in Gründung. In dieser Zeit ist es z.B. nicht möglich, über das Stammkapital zu verfügen. Erst wenn die Bank die Bestätigung der Eintragung in das Handelsregister erhält, werden alle Funktionen freigeschaltet.

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8. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen

Bis hier hin war das Gröbste bereits getan und es war wirklich einfacher als ich gedacht habe. Innerhalb von etwas mehr als einer Woche war die Gesellschaft gegründet, im Handelsregister eingetragen und voll zahlungsfähig.

Jetzt kamen noch die Formalitäten bei den jeweiligen Behörden und Ämtern.

Zum einen umfasst das den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

a) Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Für die Beantragung der Steuernummer, der Umsatzsteuer-ID und allgemeinen steuerlichen Erfassung beim zuständigen Finanzamt benötigst Du das folgende Formular: Bundesfinanzministerium

In meinem Fall war dieses Formular leicht auszufüllen und selbsterklärend. Ich ging ja von einer Bargründung einer Ein-Personen UG ohne Mitarbeiter aus. Für mich wichtige Angaben waren:

6 Angaben zur Festsetzung von Vorauszahlungen: Möglichst konservativ geschätzt, da ich nicht davon ausging, dass eine neu gegründete Gesellschaft in den ersten Jahren größere Einnahmen haben wird (Liquidität im Auge behalten!)

8.3 Kleinunternehmer-Regelung: Auf die Kleinunternehmer-Regelung verzichtet, da ich zum Vorsteuerabzug berechtigt sein wollte.

8.7 SOLL-/ISTversteuerung: Zur ISTversteuerung optiert, da ich nur dann besteuert werden möchte, wenn ich auch Zahlungsein- und -ausgänge hatte (vereinfacht die Buchhaltung).

8.8. Umsatzsteuer-ID: USt-ID beantragt.

Zu guter Letzt kamen noch die folgenden Anlagen hinzu.

b) Kopie der Satzung

Eine digitale Ablichtung solltest Du vom Notar anfordern. Die originale Gründungsurkunde ist nämlich leider nur schwer zu kopieren und in keinem Fall auseinander zu reißen!!! 😀

c) Eröffnungbilanz

Das Finanzamt benötigt dann noch die Eröffnungsbilanz. Ich habe dafür einfach das folgende Format in Excel erstellt, ausgedruckt und als Geschäftsführer der Gesellschaft unterzeichnet (Beispiel für ein Stammkapital i.H.v. €500):

Eröffnungsbilanz zum: [DATUM DER BEURKUNDUNG]

Name der Gesellschaft: ___ UG (haftungsbeschränkt)

Ort und Datum der Gründung: ___

Aktiva EUR Passiva EUR
A. Anlagev. A. Eigenkap.

Gez. Kapital

500,00

B. Umlaufv.

Bank

500,00

B. Verbindl.
Bilanzsumme Aktiva 500,00 Bilanzsumme Passiva 500,00

[DEINE UNTERSCHRIFT]
_________________________

[DEIN NAME]

alleiniger und vertretungsberechtigter Geschäftsführer

d) SEPA Lastschriftmandat

Damit ich keine Probleme mit zu spät geleisteten Zahlungen an das Finanzamt habe, habe ich mich für die Zahlung per Lastschrifteinzug entschieden. Die Steuerverwaltung bucht dann rechtzeitig die richtigen Beträge ab.


All diese Unterlagen habe ich dann als Paket an das für meine Gesellschaft (abhängig davon, wo sie ihren Sitz hat) verschickt.

Nach etwa 1-2 Monaten, trotz Feiertage zum Jahreswechsel, habe ich bereits die Steuernummer, USt-ID und Bestätigung zur IST-Besteuerung erhalten.

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9. Gewerbe anmelden

Zu guter Letzt kommt noch die Gewerbeanmeldung. In NRW lässt sich die Anmeldung bequem online erledigen. In manchen anderen Fällen muss man persönlich beim Gewerbeamt erscheinen.

Das Formular dazu findest Du meistens auf der Webseite deines zuständigen Gewerbeamts.

Das Formular ist sehr kurz und in meinem Fall gab es hier keine Besonderheiten. Wichtig hierbei ist, wie auch schon am Anfang, der Unternehmensgegenstand, denn dieser gibt schlussendlich vor, welchen gewerblichen Tätigkeiten die Gesellschaft nachgehen darf.

In meinem Fall hat die Anmeldung etwas länger gedauert, weil das zuständige Gewerbeamt Probleme mit der Onlineanmeldung hatte. Es vergingen knapp 4 Monate, wahrscheinlich auch teils durch die Feiertage bedingt, bis ich meinen Gewerbeschein in den Händen halten konnte.

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10. Rechnungen bezahlen

Wenn Du es bis hier hin geschafft hast, Gratulation! Denn das bedeutet, dass Deine Gesellschaft vollständig operativ ist und jetzt ihr Unheil treiben kann.

Leider ist da noch das Thema Rechnungen offen. Nachfolgend findest Du eine Liste an Rechnungen, die ich bis hier hin bezahlen musste:

Von wem? Wofür? Brutto Netto
Amtsgericht Eintragung Handelsregister 150 150
Notar Beurkundung Gründung 166 140
Gewerbeamt Gewerbeanmeldung 33 33
Gesamt Gründung mit Musterprotokoll 349 323

Ich hatte anfangs erwähnt, dass man eine UG mit nur €1 Stammkapital gründen kann.

Damit die Gesellschaft nicht sofort insolvent ist, hatte ich das Stammkapital auf €500 gesetzt. Das Gleiche würde ich Dir ebenfalls raten. Später kommen nämlich noch Kosten wie der jährliche IHK Beitrag (€160 in meinem Fall) und was auch immer noch in Deinem Fall relevant (Kontoführung, Buchhaltungssoftware, Anwaltskosten, etc.).

Diese Kosten sind jedoch nur als Orientierungshilfe zu sehen und basieren auf einer Gründung einer UG mit Musterprotokoll. Günstiger wird es übrigens wohl kaum werden, sondern eher nur teurer, wenn z.B. ein individueller Gesellschaftsvertrag gewünscht oder nötig ist, das Stammkapital deutlich höher gewählt wird, usw.

Wenn Du Dich ebenfalls für das Musterprotokoll entscheiden solltest, ist auch noch zu beachten, dass die Gesellschaft maximal €300 der Gründungskosten selbst tragen darf. Das ist so im Protokoll vorgegeben.

Wenn Du also weißt, dass Du über diese Schwelle kommen wirst, dann würde ich Dir raten, diejenigen Kosten von der Gesellschaft zahlen zu lassen, für die Umsatzsteuer anfällt (z.B. Notarkosten). Die anderen und über die €300 Grenze hinausgehenden Kosten trägt man dann als Gesellschafter (z.B. die Kosten für die Gewerbeanmeldung). Dies setzt natürlich voraus, dass die Gesellschaft zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, denn sonst bleibt man auf der Umsatzsteuer so oder so sitzen.

Vorsicht: Genau so wie im Internet beschrieben, trudelten sofort nach der Eintragung im Handelsregister die ersten Betrugs-Rechnungen ein. Hier also genau prüfen. Die Rechnung für die Eintragung ins Handelsregister wird in jedem Fall vom zuständigen Amtsgericht kommen, nicht von einer GmbH.

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Noch ein paar Worte zum Schluss

So, ich glaube das war’s.

Ich hoffe, ich konnte Dir mit Dieser Beschreibung und Anleitung etwas weiterhelfen. Die Gründung einer eigenen UG bzw. GmbH ist wie gesagt gar nicht so komplex wie man denkt – aber nur, wenn man grob weiß, was zu tun ist.

Sobald es jedoch komplizierter wird (Sachgründung, genehmigungspflichtiges Gewerbe, mehrere Gesellschafter, usw.) empfiehlt es sich wirklich einen Experten einzubinden. Das Geld für einen Steuerberater oder Anwalt ist in einem solchen Fall gut investiert und wird (hoffentlich) schwerwiegende Fehler und Unachtsamkeiten vermeiden können.

Zum Abschluss, hier noch eine kurze CHECKLISTE für eine 0815-UG:

☐ Das Wofür geklärt

☐ Firmennamen geprüft (inkl. IHK Freigabe)

☐ Wichtige Angaben vorbereitet (Unternehmensgegenstand, Stammkapital, etc.)

☐ Satzung beurkundet

☐ Geschäftskonto eröffnet

☐ Stammkapital eingezahlt und dem Notar nachgewiesen

☐ Fragebogen zur steuerlichen Erfassung nebst Anlagen abgeschickt

☐ Gewerbe angemeldet

Viel Erfolg bei Deinem Vorhaben!

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Kommentare

24 Antworten zu „UG selbst gründen – meine Erfahrung und Kosten (inkl. Anleitung & Vorlagen)“

  1. Avatar von Smartinvestor
    Smartinvestor

    Du hast nichts über die Wahl des UG-Sitzes geschrieben. Aber dabei gibt es ja riesige Unterschiede bei der Gewerbesteuer von 200-900% Hebesatz. Wie bist du da vorgegangen und was empfiehlst du?

    1. Avatar von Wolfgang
      Wolfgang

      Eine sehr gute Frage. Als ich gesehen habe, dass die Gemeinde, in der meine Gesellschaft ihren Sitz haben sollte, einen Hebesatz von 470% hat und bereits eine Erhöhung auf 490% im Raum steht, habe ich tatsächlich überlegt einen anderen Sitz zu wählen. Schließlich liegen die bundesweiten Durchschnitte in manchen Fällen spürbar drunter: Gewerbesteuer-Hebesatz: Übersicht für Deutschland

      Leider hatte jede Alternative, die in meinem persönlichen Fall in Frage gekommen wäre, einen ähnlich hohen Hebesatz. Ich hätte mir mit dem Aufwand also nicht wirklich viel gespart. Hinzu kommt, dass vor allem in der Anlaufphase der ausgewiesene Gewinn sowieso recht überschaubar ist, sodass das Mehr an Gewerbesteuer nominal nicht unbedingt viel ausmacht. Laut dem Statistischen Bundesamt liegt der durchschnittliche Hebesatz in ganz Deutschland bei etwa 400%. Mit einem solchen Hebesatz wäre meine Gewerbesteuer um „nur“ 2,45% ( (470%-400%) x 3,5% ) geringer. Da müsste ich schon 6-stellige Gewinne haben, damit sich ein andere Sitz der Gesellschaft lohnt.

      Wenn du also in einer ähnlichen Situation bist wie ich (neue Gesellschaft mit überschaubaren Gewinnen zu Beginn), dann würde ich dir empfehlen es einfach zu halten. Wähle den Sitz so, dass sie einfach zu verwalten ist. Oft ist es der eigene Wohnort, alternativ der Ort, wo diejenige Person sitzt, die sie für dich verwaltet. Der tatsächliche Hebesatz wäre für mich zweitrangig. Und wenn es sich irgendwann wirklich lohnen sollte, dann man den Sitz ja immer noch verlegen.

      PS: Hebesätze jenseits der 500% habe ich um ehrlich zu sein noch nicht gesehen. Diese Gemeinden dürften nicht so lange überleben, denn so etwas tut sich kaum ein größeres Unternehmen an.

  2. Avatar von elduderino
    elduderino

    Boah ist das alles kompliziert. Kein Wunder, dass es in DE so wenige Leute gibt, die gründen wollen. Da verliert man schon am Anfang jede Lust, wenn man sich mit der ganzen Bürokratie und Gesetzen beschäftigen muss. Anstatt sich seinem Kerngeschäft zu widmen, verwaltet man nur. Oder gibt Unmengen aus, wenn man es outsourced und brauch wiederum lange, um auf einen grünen Zweig zu kommen.

    1. Avatar von Wolfgang
      Wolfgang

      Hi elduderino, ja das ist leider tatsächlich so. Dabei ist mein Fall noch super effizient und auf das Minimum reduziert.

  3. Avatar von Didi
    Didi

    Hallo Wolfgang, eine richtig gute Zusammenfassung! Vielen dank dafür!
    Mich würde noch interessieren, wie es dann nach der Gründung mit der Unternehmensführung weitergeht. Welche Software zur Buha/Bilanzierung geeignet wäre etc.
    Vielleicht ist das ja eine Idee für ein Update oder gar eine separate Anleitung mit Praxisbezug.

    1. Avatar von Wolfgang
      Wolfgang

      Hi Didi, danke für deinen Kommentar.
      Jetzt, wo die Gründung fast auf den Tag genau 12 Monate her ist, ist genau ein solches Update geplant 🙂 Dort nehme ich dann auch gerne die (Software)Lösungen auf, die ich für die Verwaltung nutze.
      In der Zwischenzeit hatte ich eine erste Anleitung für das Einstellen von Mitarbeitern geschrieben – sollte es für dich relevant sein.
      Gruß, Wolfgang

  4. Avatar von Steve
    Steve

    Hallo ,
    Eine super Erläuterung!
    Wie geht ihr denn mit ihk Beiträgen um? Wird es hier nicht richtig teuer?
    Cheers
    Steve

    1. Avatar von Wolfgang
      Wolfgang

      Hi Steve,

      eine wichtige Frage! Solange du weiterhin fest angestellt bist und damit den Großteil deiner Zeit verbringst und deines Einkommens bestreitest (die Krankenkasse lässt dich dann ein Formular ausfüllen namens „Zusammentreffen einer selbstständigen Tätigkeit und einer Beschäftigung“), sollte sich in den meisten Fällen nichts, wenn du vorher z.B. gesetzlich versichert warst.

      Sollte dein Gehalt, dass du aus der UG/GmbH beziehst, das Gehalt aus der unselbstständigen Beschäftigung übersteigen und die UG/GmbH deine Hauptbeschäftigung darstellen, dann muss man sich entweder freiwillig gesetzlich versichern oder auf eine private Krankenkasse wechseln. In der freiwilligen gesetzlichen Versicherung sind es dann etwa 15% +/- zzgl. etwa 3% für die Pflegeversicherung, die man an die Krankenkasse zahlt. Vorteil einer eigenen UG, du kannst selbst bestimmen wie viel Gehalt du dir auszahlst und kannst damit die Versicherungsbeträge auf ein Minimum reduzieren. Es wird jedoch immer ein Mindesteinkommen von € 1.061,67 (2020) angenommen und außerdem zählen weitere Einnahmen wie Dividenden aus deinem Depot ebenfalls zum monatlichen Einkommen.

      Ein Anruf bei der eigenen Krankenkasse lohnt sich, die waren in meinem Fall sehr freundlich und konnten entsprechende Auskunft geben.

  5. Avatar von Christian
    Christian

    Hallo Wolfgang,
    mich würde interessieren, welchen Geschäftszweck du angegeben hast und ob der Vorsteuerabzug geklappt hat. Alle, mit denen ich geredet habe und was ich bisher gelesen hatte zu dem Thema, besagte, dass die Vorsteuerabzugsberechtigung nicht vorliegen würde, da kein operatives Geschäft durch eine VV UG vorliegen würde. Wenn man dann noch operatives Geschäft wie einen Blog schreiben betreiben würde, müsste man sich einer Mischkalkulation unterwerfen und könnte nur anteilig abziehen. Nähere Infos zu deinen Erfahrungen damit wären sehr nett. Vielen Dank

    1. Avatar von Wolfgang
      Wolfgang

      Grüß dich Christian,
      ohne Steuerexperte oder Steuerberater zu sein verstehe ich es so, dass eine UG/GmbH grds. immer die KSt und auch GewSt zu zahlen hat. Selbst wenn dann der Geschäftszweck die reine Vermögensverwaltung ist kommt man meistens nur dann in den Genuss der GewSt-Kürzung, wenn die Gesellschaft z.B. Immobilienvermögen verwaltet und daraus Mieterträge bezieht. Sollte sie dann z.B. darüber hinaus Einrichtung zu diesen Immobilien vermieten oder anderweitig operativ tätig werden, verliert sie recht schnell diesen Vorzug, sodass hier immer gut aufzupassen und die verschiedenen Geschäftsbereiche zu trennen sind.
      Wenn du aber eine VV UG hast, die z.B. in Aktien investiert und gleichzeitig operative Geschäfte wie einen Blog betreibt, sollte es eig. gar nicht zu einer Mischkalkulation kommen können, da in beiden Fällen sowohl KSt als auch GewSt zu zahlen sind (der Geschäftszweck müsste natürlich die Tätigkeiten der UG abdecken).

      Um vom Vorsteuerabzug Gebrauch machen zu können ist tatsächlich ein operatives Geschäft nötig. Nur wer umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringt und in Rechnung stellt, kann die Vorsteuer ziehen. Und genau das wird dann auch Jahr für Jahr geprüft. Es reicht also nicht aus, dass die UG am Anfang eine Rechnung stellt und dann nie wieder. Ich kenne eine andere Gesellschaft, die aufgrund der Einstellung des operativen Geschäfts 2019 wohl ihren Vorsteuerabzug verlieren wird (so der Steuerberater). Eine andere Holding kenne ich, die seit Gründung nie einen Vorsteuerabzug hatte, da sie kein operatives Geschäft betreibt (auch vom Steuerberater begleitet).

      In meinem Fall handelt es sich um eine Beteiligungs- und Beratungs UG. Da sie ggü. ihren Beteiligungen auch umsatzsteuerpflichtige Beratungsleistungen erbringt, wird der Vorsteuerabzug auf der Basis akzeptiert.

      Im Zweifel am besten den Steuerberater fragen. Die Kosten dafür (wenn man jemanden kompetenten hat) lohnen sich wirklich. Ich hoffe aber ich konnte deine Fragen soweit beantworten 🙂

  6. Avatar von Peter
    Peter

    Hallo,

    kurzer Erfahrungsbericht zur versuchten Kontoeröffnung bei Holvi für eine UG i. Gr. mit dem Geschäftszweck Vermögensverwaltung und Halten von Beteiligungen. Antwort nach Abschluss des Prozesses lautete: „Leider können wir dir kein Holvi Konto anbieten. Zu dieser Entscheidung sind wir gekommen, nachdem wir die von dir bereitgestellten Informationen und Dokumente sorgfältig geprüft haben. Wir haben festgestellt, dass deine Geschäftsaktivitäten nicht mit unseren Nutzungsrichtlinien, Artikel 6, vereinbar sind. Wir stellen dein Geschäft damit in keinster Weise in Frage. Mit unserer derzeitigen Infrastruktur ist es uns einfach nur nicht möglich, ein Unternehmen dieser Art aufzunehmen. Wir arbeiten bereits daran, unsere Services für weitere Arten von Unternehmen zu öffnen. “

    Penta hat das kostenlose Konto leider vor ein paar Tagen abgeschafft. Schade, bin zu spät dafür.

    1. Avatar von Wolfgang
      Wolfgang

      Hallo Peter, vielen lieben Dank für den Input! Wirklich sehr hilfreich!

      Manche Anbieter scheinen tatsächlich zwar ein Geschäftskonto anzubieten, diese richten sich jedoch dann eher an Freiberufler und Einzelunternehmen. Das scheint z.B. bei N26 der Fall zu sein. Dass Holvi aber, obwohl sie UGs i.Gr. grds. zulassen, beim Geschäftszweck der Vermögensverwaltung abwinkt, hätte ich nicht erwartet. In jedem Fall gut zu wissen!

      Und Penta hat in der Tat die kostenlose Variante des Kontos abgeschafft. Zumindest für Bestandskunden bleibt das Basic Konto bis auf Weiteres bestehen. Wirklich Schade. Aber auch Sie müssen monetarisieren.

      Mal schauen, wo das noch hin führt, da die Landschaft an kostenlosen Geschäftskonten leider nun sehr dünn ist. Ich bin eben noch auf FYRST gestoßen, ein Anbieter den ich vorher noch nicht kannte. Kann dazu aber leider wenig sagen.

  7. Avatar von Hugo
    Hugo

    Vielen dank für die hilfreichen Tipps.
    Ich stehe vor der gleichen Situation und möchte ein UG gründen.
    Hierbei stelle ich mir die Frage, ob ich nicht den SItz der VV UG (vermögensverwaltend) in Monheim wähle, oder ob ich den Sitz bei mir zuhause angebe.
    Muss der Sitz denn tatsächlich eine existierende Anschrift /Büro sein?
    Wenn ich den Sitz bei mir zuhause wähle, besteht dann nicht die Gefahr der gewerblichen Infizierung?

    1. Avatar von Wolfgang
      Wolfgang

      Hi Hugo,
      wenn ich es richtig verstehe, kann der Sitz recht frei gewählt werden. Idealerweise würde man ihn so wählen, dass es auch der Ort des Betriebes bzw. der Hauptverwaltung ist. Davon zu trennen ist dann die Geschäftsadresse, denn das ist ja nochmal ein anderes Thema, auch wenn der Ort der Geschäftsadresse oft auch der Sitz der Gesellschaft ist.
      Ich bin mir nicht sicher, aber ich meine, dass als Geschäftsadresse ein Postfach nicht ausreicht. Es muss also eine echte Anschrift sein.
      Was deinen letzten Punkt angeht, ist die gewerbliche Infizierung an der Stelle der falsche Begriff. Damit ist ja eher gemeint, dass wenn deine VV UG z.B. nur Immobilien hält und damit von der GewSt Kürzung Gebrauch machen kann, und nun aufeinmal damit anfängt z.B. Dienstleistungen zu erbringen, sie mit der Ausübung derartiger gewerblicher Tätigkeiten zu einer „gewerblichen Infizierung“ führt und die gesamte Gesellschaft ihren Anspruch auf die GewSt Kürzung verliert.
      Ich glaube was du eher meinst ist, ob an einer Wohnanschrift / in einem Wohngebiet eine gewerbliche Nutzung erlaubt ist, da hierfür ja oft ein als Gewerbegebiet ausgewiesener Standort oder ein echtes Büro erforderlich ist. Da es ja eine reine VV UG wäre, wenn ich dich richtig verstehe, dürfte i.d.R. dies kein Problem sein, zumal dadurch ja auch kein vermehrter Lärm durch Paketversand oder Ähnliches aufkommt, wie es z.B. bei einem heimischen Online-Shop der Fall sein könnte. Da ich hier aber auch kein Experte bin und es sicherlich auf den Fall ankommt, lohnt es sich vielleicht den Rat eines Experten einzuholen.
      In jedem Fall eine wichtige und gute Frage von dir, danke!

  8. Avatar von Jens
    Jens

    Hallo,

    klasse Blog! Wie macht ihr es denn mit der Steuererklärung bei einer UG? Meine UG hält bislang nur eine andere Kapitalbeteiligung, daher benötigt ich keines dieser Programme für 20 EUR/Monat. Kennt ihr eine kostengünstige Lösung?

    Euer,
    Jens

    1. Avatar von Wolfgang
      Wolfgang

      Hi Jens,
      erstmal vielen Dank für das Kompliment, freut mich immer wieder sehr soetwas zu hören 🙂

      Zu deiner Frage. Die UG ist ja schon mal in jedem Fall ihre eigene Rechtsperson und macht ihre Steuererklärung getrennt von dir als Privatperson. Klassische Steuerhilfeprogramme, die man im Privatleben kennt, habe ich in dem Bereich noch nicht gesehen. Die Erklärungen für die Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer laufen deshalb in der Regel „manuel“ und direkt über ELSTER. Lediglich die Umsatzsteuererklärung kann in manchen Fällen über Buchhaltungssoftware abgegeben werden.

      Bei der Übertragung der E-Bilanz wird es dann schon schwieriger. Ich selbst nutze Lexware für die Buchhaltung. Je nachdem welche Version man benötigt und zu welchem Preis man z.B. die Jahreslizenz erwirbt, ist man da mit €13-15/Monat netto dabei. Auch wenn nicht günstig, in meinen Augen gut investiertes Geld, wenn man die Buchführung und Steuererklärung selbst machen kann und damit sich für einfache Fälle den Steuerberater spart. Selbst für einfache Fälle ist man bei einem Steuerberater nämlich schnell bei €900-1.100 pro Jahr.

      Man könnte auf die Idee kommen, die Buchhaltung in Excel zu führen und die E-Bilanz mit der ebilanzonline.de (dahinter steckt der Bundesanzeiger Verlag) zu übermitteln. Dafür sollte man aber echt fit sein in dem Thema. Als Nicht-Steuerberater kann man hier mehr falsch als richtig machen.

      Ich würde dir deshalb empfehlen, je nachdem wie viel Erfahrung du selbst mit der Buchhaltung und dem Steuerrecht hast, das erste Jahr vielleicht sogar von einem Steuerberater machen und erklären zu lassen. Die Folgejahre kannst du dann mit einer einfachen Buchhaltungslösung immer noch übernehmen, aber gerade der Einstieg braucht Zeit.

      Gruß,
      Wolfgang

  9. Avatar von Maximilian Schmitt
    Maximilian Schmitt

    Guten Tag,
    können Sie mir mehr über die laufenden Kosten sagen, wenn die UG inaktiv ist bzw. ruht? Würde diese gerne jetzt schon gründen, dass ich sofort bereit wäre, wenn der richtige Zeitpunkt da ist.
    Vielen dank

    1. Avatar von Wolfgang
      Wolfgang

      Hallo Maximilian,
      das absolute Minimum für eine Blanko und inaktive Gesellschaft (soweit ich es beurteilen kann) wäre wahrscheinlich €160 für die IHK und ca. €31 netto für die Hinterlegung beim Bundesanzeiger.
      Hinzu kommt eine Buchhaltungssoftware (z.B. Lexware Buchhaltung für €150-200 netto pro Jahr), die einem das Leben durchaus leichter macht. Bei einer inaktiven Gesellschaft lässt sich das vielleicht einsparen, aber ich habe bislang noch keine der kostenlosen Lösungen für z.B. die Übermittlung der E-Bilanz oder ähnliches verwendet. Und um einen Jahresabschluss und die laufende Buchhaltung kommt man nicht herum.
      Einer der größten Faktoren ist dann wahrscheinlich noch die Erstellung des Jahresabschlusses samt Steuererklärungen. Wenn der Steuerberater den JA und die Buchhaltung macht, dann schätze ich, dass die Gesamtkosten für die inaktive Gesellschaft dann auch Mal schnell auf die €1,000 pro Jahr zulaufen könnten. Das hängt halt stark davon ab, wie erfahren man selbst und was man selbst übernehmen kann.
      Knapp €200 pro Jahr sind aber in jedem Fall das absolute Minimum denke ich, die man aufwenden muss. Dabei gehe ich von meiner eigenen Erfahrung aus. Es ist in jedem Fall ratsam einen Steuerberater dazu zu fragen, denn deine Situation oder Gesellschaft kann durchaus anders sein.
      Hoffe das hilft.

  10. Avatar von Franz
    Franz

    Hi,

    Fidor und Penta gibts als Optionen für das Geschäftskonto nichtmehr. Vermutlich ist es ratsam immer mit ca. 10€/Monat für die Kontoführung zu planen auch wenn es gelegentlich sehr günstige Alternativen gibts.

    Was mich interessieren würde – wie hast du die weiteren Bilanzen angefertigt? Hat das dann der Steuerberater gemacht oder hast du das selbst durchgezogen?

    Viele Grüße

    1. Avatar von Wolfgang
      Wolfgang

      Moin Franz,
      das stimmt leider. Aktuell gäbe es noch Finom. Bei aktiver Nutzung bleibt das Konto kostenlos, ansonsten ist man mit 1,19€ brutto pro Monat dabei. Langfristig planen kann man mit einem kostenlosen Konto wohl aber tatsächlich nicht mehr.

      Die Bilanzen lassen sich eigentlich relativ schnell selbst erstellen. Das setzt zwar ein gewisses Grundverständnis und die Bereitschaft auch Mal etwas länger zu recherchieren voraus, dürfte aber für eine einfache UG wie in meinem Fall überschaubar bleiben. Und nach der ersten Hürde sind die meisten Folgejahre eher Routine. Ich nutze dafür Lexware Buchhaltung. Damit lässt sich z.B. auch die E-Bilanz recht einfach an das Finanzamt übermitteln.

  11. Avatar von Bust
    Bust

    Finom für UG ist nicht kostenlos. 7€ Aktuell im Montag zzgl. Mehrwertsteuer
    UG fällt unter KMU bei Finom.
    Somit bei 0 Umsatz:
    100 € Konto
    150 € IHK
    31 € Bundesanzeiger
    ca. 25 € eBilanz
    Gesamt ca. 300 € + persönlicher Aufwand für Steuererklärung / Bilanz (20h+)

    1. Avatar von Wolfgang
      Wolfgang

      Du hast Recht, ich muss wohl noch den Vorteil eines Alttarifs haben. Damit wäre auch Finom wohl leider raus als kostenlose oder nahezu kostenlose Option für eine einfache UG.

      Mit den Kosten kommst du ganz gut hin:

      netto
      € 175-225 Lexware Buchhaltung (je nach Discount, eBilanz ist darüber abgedeckt)
      € 160 IHK
      € 43 Bundesanzeiger (leider teurer geworden)
      € 84 Finom Bankkonto (in meinem Fall aktuell noch € 12)

      Die reinen laufenden Kosten liegen in meinem Fall in der Regel bei € 400-500 pro Jahr (exkl. persönlichem Aufwand)

      Wer die Anstellung eines Minijobbers in Erwägung zieht, für den kommen nochmal Lohnabrechnungskosten (z.B. € 6 pro Monat pro Mitarbeiter bei Sage), Beiträge zur Unfallversicherung und sonstige Lohnnebenkosten hinzu.

  12. Avatar von Kilian
    Kilian

    Hallo Wolfgang, vielen Dank für die schöne Übersicht!
    Kannst du inzwischen mehr zu den jährlichen Kosten sagen?
    Und machst du dabei deine Buchhaltung / JA selber oder beauftragst du einen Steuerberater?

    Freue mich auf deinen Bericht!

    1. Avatar von Wolfgang
      Wolfgang

      Moin Kilian, vielen Dank!

      Ja, ich mache die Buchhaltung tatsächlich selber. Je nach Zweck der UG ist die Buchhaltung und der JA eher simpel sobald man den Dreh raus hat.

      die jährlichen Kosten belaufen sich aktuell auf € 400-500 netto pro Jahr (siehe meine vorige Antwort an Bust für Details). Günstiger wird es eigentlich nur dann, wenn man die Buchhaltung und eBilanz mit einer anderen günstigeren Anwendung löst, aber ich fand über die Jahre Lexware zu bequem als das ich mich hiermit länger beschäftigt habe – zumal ich mit Lexware gleich zwei UGs verwalte.

      Ich hoffe das hilft dir!

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