Besteuerung von Dividenden aus den USA: Wie läuft das mit der lieben US-Quellensteuer

LESEZEIT 2 MIN

Bevor ich investierte.

Vor ein paar Wochen habe ich mich für das US Unternehmen Kraft Heinz interessiert und wollte es mir in mein Depot legen.

Dabei kam ich aber zwangsläufig nicht an dem Thema Steuern vorbei. Denn ähnlich zur Abgeltungssteuer in Deutschland wird in den meisten Ländern eine ähnlich hohe oder sogar noch höhere Quellensteuer erhoben.

So auch in meinem Fall, in den USA.

Ich wollte also wissen, wann ich wo Steuern zahlen muss und wie ich sie mir notfalls zurück holen kann, sobald Kraft Heinz Dividenden ausschüttet.

Erstmal das Problem

Im Normalfall erheben die USA 30% Steuern auf ausgeschüttete Dividenden. Würde es dabei bleiben, hätte ich bei einer Dividende aus den USA eine um 5 Prozentpunkte höhere Besteuerung als in Deutschland (25% Abgeltungssteuer; der Einfachheit halber den Soli mal außen vor).

Liefe es ganz blöd, interessiert Väterchen Deutschland nicht, was ich anderswo an Steuern gezahlt habe und greift mit 25% noch Mal zu. Damit würde ich bei 45 Cent Nettodividende auf jeden vollen Euro kommen (wie gesagt, Soli mal außen vor).

Nicht so wirklich prikelnd.

Die Lösung

Glücklicherweise gibt es zwischen den meisten Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen, welches in aller erster Linie eine solch krasse doppelte Besteuerung verhindert. Das heißt Deutschland langt nicht noch Mal nach, wenn in den USA bereits mindestens 25% Steuern gezahlt wurden.

Darüber hinaus wurde mit den USA vereinbart, dass sich die US-Quellensteuer von 30% auf 15% reduziert. Damit entfällt auch eine mögliche Mehrbesteuerung. Noch wichtiger, diese ist dann auch noch anrechenbar auf die Abgeltungssteuer, die in Deutschland zu zahlen ist.

Eine Erstattung einer Mehrbesteuerung ist übrigens in manchen Fällen zwar möglich, aber unter Umständen sehr komplex, zeitaufwändig oder unwirtschaftlich (google mal „französische Quellensteuer“).

Hier eine Übersicht des Bundeszentralamts für Steuern für alle anrechenbaren ausländischen Quellensteuern: LINK

Einzige Bedingung für diesen reduzierten Steuersatz aus Sicht eines deutschen Anlegers ist – wie so oft im Leben – ein ausgefülltes Formular: Das W-8BEN (Certificate of Foreign Status of Beneficial Owner for United States Tax Withholding and Reporting).

US Dividenden über OnVista

Im Internet hatte ich aufgeschnappt, dass sich die OnVista Bank, bei der ich mein Depot habe, automatisch um dieses W-8BEN Formular kümmert. Also habe ich die Füße still gehalten.

Jetzt, wo ich wusste, dass ich automatisch in den Genuss komme, in den USA nur 15% Quellensteuer zahlen zu müssen und in Deutschland nur noch 10% nachzahle, war für mich dieses Thema erledigt. Mehr muss ich nicht wissen.

Im Februar habe ich mir also Kraft Heinz Aktien ins Depot gelegt.

Im März kam dann auch schon die erste Dividende und wurde „glücklicherweise“ wie erwartet besteuert.

In dem Auszug sieht man ganz gut die Umrechnung von USD in EUR. Wichtiger ist jedoch die 15% US-Quellensteuer, die als erstes von meiner Dividende abgeht.

Jetzt gibt es hier zwei Szenarien.

1. Szenario: Ich habe noch einen Sparer-Pauschbetrag

Für mein Depot nutze ich den vollen Sparer-Pauschbetrag von € 801, den ich bis dahin noch nicht aufgebraucht hatte.

Das heißt in meinem Fall endet hier die weitere Besteuerung in Deutschland.

An dieser Stelle ist es wichtig zu wissen, dass es dann trotzdem bei der 15% US-Quellensteuer bleibt und man diese (zumindest nach meinem Wissen) als deutscher Anleger nicht erstattet bekommt.

Ja ich weiß, „unfair!!!“ schreien sie jetzt alle. Aber so ist das eben.

2. Szenario: Ich habe keinen Pauchbetrag mehr

In diesem Fall käme noch die deutsche Abgeltungssteuer dazu. Jedoch nicht im vollen Umfang, sondern nur noch die verbleibenden 10%, um auf eine Gesamtbesteuerung von 25% plus Soli zu kommen.

Fazit

Als deutscher Anleger und Kunde der OnVista lief alles unkompliziert und wie erwartet, muss ich sagen. US-Aktien und ausschüttende US-Aktienfonds können also problemlos gekauft werden in dieser Hinsicht.

Zu beachten bleibt halt, dass in den USA in jedem Fall 15% Quellensteuer einbehalten werden und ich etwas schlechter weg komme, solange ich mich innerhalb des Sparer-Pauschbetrags bewege.

Ich für meinen Teil muss hier jedenfalls nicht mehr tiefer graben. Für andere Länder reichen mir nämlich erst mal meine breit gestreuten ETFs.

Mich würde hier jedoch interessieren, welche anderen Depotbanken das W-8BEN Formular automatisch ausfüllen. Was sind Deine Erfahrungen?

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Kommentare

16 Antworten zu „Besteuerung von Dividenden aus den USA: Wie läuft das mit der lieben US-Quellensteuer“

  1. Avatar von Warrens Son
    Warrens Son

    Das Problem mit der Doppelbesteuerung von US-Aktien sollte eigentlich bei den allermeisten Brokern/Banken keines sein, weil automatisch nur 15% einbehalten werden.
    Siehe hier: https://www.boerse-online.de/nachrichten/geld-und-vorsorge/quellensteuer-so-fordern-sie-die-abzuege-geschickt-zurueck-1001213309/3

    1. Avatar von Wolfgang
      Wolfgang

      Danke dir für den Link, das ist schon mal eine erste Liste mit der man arbeiten kann 🙂

  2. Avatar von luttz
    luttz

    Für die Comdirect und DKB von der Liste kann ich das aus meinen Depots bestätigen. Da der Soli nur auf die verbleibenden 10% in Deutschland anfällt, sind US-Aktien oberhalb des Freibetrags sogar steuerlich marginal günstiger, als solche aus Deutschland oder Großbritannien 😉

    1. Avatar von Wolfgang
      Wolfgang

      Danke luttz, sehr gut zu wissen! 🙂

  3. Avatar von Max
    Max

    Danke für den verständlichen Beitrag.

    Also wenn mein Depot ein Doppelbesteuerungsabkommen hat, werden grundsätzlich immer nur 15% US-Steuer + 10% DE-Steuer fällig – unabhängig ob Aktien, ETFs, Fonds, Futures etc.?

    Wie ist das denn z.B. beim „iShares Nasdaq 100 UCITS ETF“ (ISIN DE000A0F5UF5, WKN A0F5UF ) mit Fondsdomizil Deutschland, aber eben der Nasdaq-ETF besteht bekanntlich zu 100% aus US-Aktien?

    1. Avatar von Wolfgang
      Wolfgang

      Hi Max, entschuldige die späte Antwort. Eine gute Frage!

      Ich gehe mal von einer in Deutschland ansässigen Privatperson aus. Dann wäre es in der Tat so, dass wenn das DBA im Depot berücksichtigt wird, man auf Ausschüttungen von US-Aktien im ersten Schritt mit 15% US-Quellensteuer zur Kasse gebeten wird. In Deutschland sind dann weiterhin 25% Abgeltungssteuer fällig, die wie gewohnt ebenfalls automatisch abgeführt werden (sofern es eine deutsche Depotbank ist), aber die bereits bezahlten 15% werden dir darauf angerechnet. Unterm Strich kommt das selbe 15% + 10%+ Ergebnis raus (Soli mal außen vor), aber es ist wichtig zu wissen, dass sich die Abgeltungssteuer nicht auf 10% reduziert, sondern der steuerbare Betrag der Ausschüttung.

      ETFs werden mit der gleichen 15% US-Quellensteuer belastet, wenn sie US-Ausschüttungen erhalten. Mit Einführung des Investmentsteuergesetzes in 2018 hast du mit der Quellensteuer jedoch dann nicht mehr viel am Hut, zumindest nicht direkt. Schüttet der ETF an dich aus, wirst du nämlich wie üblich mit 25% Abgeltungssteuer besteuert. Entlastet wirst du dann dadurch, dass bis zu 30% der Ausschüttung (je nach Aktienquote des ETFs) freigestellt werden (Stichwort Teilfreistellung) und du darauf keine Steuern zahlst.

      Ich habe auf JustETF übrigens ganz gute Beiträge dazu gefunden, wenn du dich hierzu mehr informieren möchtest: ETFs und Steuern

      Wie es dann für aktive Fonds und insbesondere Derivate wie Futures geregelt ist, kann ich dir leider nicht sagen. Da fehlt mir die persönliche Erfahrung.

      Gruß, Wolfgang

  4. Avatar von Emanuel
    Emanuel

    Ich hätte auch eine Frage.

    Du schreibst im Fazit, dass man schlechter wegkommt, wenn man sich innerhalb des Sparer-Pauschbetrags bewegt.

    Aber angenommen ich habe nur US-Aktien im Depot und ich überschreite den Sparer-Pauschbetrag NICHT. Wenn ich dann Dividenden von den US-Unternehmen bekomme, werden ja 15% Quellensteuer abgezogen, aber sonst doch nichts oder? Wenn ich unter den 801€ im Jahr bleibe, sind die Kapitalerträge in Deutschland steuerfrei.

    Beispiel: Pepsi zahlt mir eine Dividende von 10€. Abzüglich der Quellensteuer bekomme ich dann 8,50€ ausbezahlt. Einen weiteren steuerlichen Abzug gibt es NICHT. Oder habe ich da was übersehen?

    Würde mich sehr über eine Antwort freuen und ob mein Beispiel richtig gerechnet ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    1. Avatar von Wolfgang
      Wolfgang

      Hi Emanuel, der Punkt ist ja der, dass du in deinem Beispiel, obwohl du noch innerhalb deines Freibetrags bist, 1,50€ Steuern (Quellensteuer) zahlst und diese auch nicht wieder holen kannst. Im Vergleich zu z.B. einer deutschen Aktie hättest du in der gleichen Situation 10€ von 10€ als Dividende ausgeschüttet bekommen. Und das meine ich mit schlechter wegkommen wenn man man eigentlich noch Freibeträge in Anspruch nehmen könnte, aber trotzdem Quellensteuer abdrückt.

  5. Avatar von Christian
    Christian

    Was passiert, wenn ich einen Freibetrag von 801€ habe und ausschließlich US-Dividenden bekomme, sagen wir mal im Wert von 1.300 € abzgl. 15% Quellensteuer (sonst gibt es keine Aktivitäten). Sind die 15% der ersten 801€ dann anrechenbar auf die Dividenden von 802€ – 1300€ ?

    MfG
    Christian

    1. Avatar von Wolfgang
      Wolfgang

      Hi Christian, sicherlich eine spannende Frage. Mir scheint, dass in einem solchen Fall die gezahlte Quellensteuer auf die ersten 801€ nicht anrechenbar ist. Auf die Schnelle habe ich dazu nicht die offizielle Regelung finden können, aber Finanztipp als Beispiel rät dazu ausländische Aktien auf einem separaten Depot zu halten ohne Freistellungsauftrag, damit der Effekt des Freibetrags nicht „verpufft“ wie sie sagen. Ich deute dass so, dass wenn man ausschließlich Dividenden von Aktien erhält, für die Quellensteuer erhoben wird, die gezahlte Steuer auf die ersten 801€ nicht anrechenbar zu sein scheint.

      Gleichzeitig bietet aber die Einkommensteuererklärung die Angabe zu „anrechenbarer, aber noch nicht angerechnete Quellensteuer“, worunter man den von dir beschriebenen Fall ja irgendwie zählen könnte.

      Ich halte dazu mal die Augen offen, würde auch mich durchaus interessieren.

  6. Avatar von Manfred
    Manfred

    hallo W., danke für den verständlichen und informativen Beitrag

    1. Avatar von Wolfgang
      Wolfgang

      Hallo Manfred, lieben Dank für die netten Worte 🙂

  7. Avatar von Max
    Max

    Hallo,

    habe ich das richtig verstanden mit dem Pauschbetrag?
    Wenn ich als erstes im Jahr eine COCA COLA Dividente von 100€ bekomme Brutto, abz. US Quellensteuer 15% wären das 85€, werden mir von den 801€ die vollen 100€ abgezogen, obwohl ich nur 85€ bekommen habe?
    Wenn ja, wäre es dann nicht sinnvoll dt. Aktien zu haben, die im Januar auszahlen (wenn möglich soviel Dividende, dass 801€ zustande kommen) ?
    Oder verstehe ich hier was falsch?

    1. Avatar von Wolfgang
      Wolfgang

      Hi Max,
      danke für die gute Frage. Die Antwort in Kurz: leider ja.
      Hier mal ein Beispiel (siehe Screenshot) einer US Dividende, bei der ich €13,56 erhielt (100%), davon €2,03 US Quellensteuer einbehalten wurden (15%), und mein verbleibender Pauschbetrag um die vollen €13,56 (100%) reduziert wurde.
      In anderen Worte, man verbraucht seinen Pauschbetrag, obwohl die Dividende bereits durch die US Quellensteuer teilbesteuert wurde.

      Eine Lösung könnte sein, dass man den Freistellungsauftrag für das Depot einrichtet, in dem nur deutsche Aktien liegen. US Aktien würde man dann in einem anderen Depot angekaufen.

      Ich hoffe das hilft dir, beste Grüße,
      Wolfgang

      Screenshot: Veränderung Pauschbetrag bei US Dividenden

  8. Avatar von Alexander Hinz
    Alexander Hinz

    Wie verhält es sich steuerlich wenn man aktive/passive Fonds mit US Domizil im deutschen Broker hält oder handelt (als bsp US00214Q3020), werden die durch den verkauf entstandenen erlöse sowie die Dividende derselben ebenfalls insgesamt mit 25% belastet?

    1. Avatar von Wolfgang
      Wolfgang

      Hi Alexander,

      mit Fonds mit US Domizil habe ich bislang noch keine Erfahrung gemacht, würde mich aber nicht wundern, wenn auch hier zuerst die 15% Quellensteuer in den USA einbehalten wird. Wie es sich dann mit der effektiven Gesamtbesteuerung verhält, kann ich dir leider nicht sagen.

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